Zuschuss für eine Klassenfahrt auf dem P-Konto

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Bei den einmaligen Leistungen, die mit der P-Konto-Bescheinigung geschützt werden kann zählen auch die Kosten für eine Klassenfahrt, allerdings nur, wenn die Kosten vom Jobcenter übernommen werden.

Leider gibt es in der heutigen Zeit sozial schlecht gestellte Familien. Diese sind auf unterschiedliche Hilfen von der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter angewiesen. Was passiert aber, wenn das Konto gepfändet worden ist? Wie kann das zusätzliche Geld geschützt werden?

Bestimmte Sozialleistungen können mit der P-Kontobescheinigung geschützt werden. Dazu zählen auch die Erstattung der Kosten für eine Klassenfahrt. Nachdem diese Sozialleistung zusätzlich zum Arbeitslosengeld und dem Kindergeld bezahlt wird, kann es leicht passieren, dass der Freibetrag auf dem Konto überschritten wird.

Um das Geld für die Klassenfahrt zu schützen, wird eine P-Konto-Bescheinigung benötigt. Diese wird nur einmalig und auch nur nach Eingang des Geldeingangs benötigt. Auf der P-Konto-Bescheinigung wird die Zahlung unter einmalige Sozialleistung eingetragen. Somit kann das Geld auf dem P-Konto geschützt werden und das Kind kann die Klassenfahrt miterleben.

Eine P-Konto-Bescheinigung für die Freigabe des Geldes der Klassenfahrt auf dem P-Konto kann jederzeit kostengünstig bei uns beantragt werden. Die Berechnung des Freibetrags kann kostenlos auf unserer Internetseite zu jeder Tag- und Nachtzeit berechnet werden. Auf Wunsch senden wir die P-Konto-Bescheinigung auch an Ihre Bank und senden Ihnen zeitgleich eine Abschrift als PDF-Format an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse.


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