Auf dem P-Konto können auch die Kinder mitbescheinigt werden. Dabei ist jedoch
zu beachten, dass bestimmte Voraussetzungen für die Bescheinigung der Kinder
erfüllt sein müssen. Diese Voraussetzungen sind:
* Leibliches, minderjähriges Kind, das in dem Haushalt des Inhabers des
P-Kontos lebt
* Leibliches, minderjähriges Kind, dem der Inhaber des P-Kontos zum
gesetzlichen Unterhalt verpflichtet ist.
* Adoptiertes, minderjähriges Kind, das in dem Haushalt des Inhabers des
P-Kontos lebt
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