Kann ich aus einem Geschäftskonto ein P-Konto machen?

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Prinzipiell können Sie unter bestimmten Umständen Ihr Geschäftskonto in ein P-Konto umwandeln.

Um ein Konto in ein P-Konto umwandeln zu lassen, müssen Sie als natürliche, nicht als juristische Person handeln. Das bedeutet, dass Sie als Selbstständige/r oder Freiberufler/in Ihr Geschäftskonto in ein P-Konto umwandeln lassen können. Als Inhaber einer Personengesellschaft haben Sie diese Möglichkeit nicht.

Was muss ich beachten, wenn ich mein Geschäftskonto zum P-Konto machen will?

Bedenken Sie grundsätzlich, dass Sie nur ein einziges P-Konto haben dürfen. Das bedeutet, dass Ihr privates Konto gepfändet werden kann, wenn Sie Ihr Geschäftskonto in ein P-Konto umwandeln. Hier müssen Sie also abwägen, welches der beiden Konten das P-Konto werden soll.

Welche Freibeträge erhalte ich auf dem P-Konto?

Immer, wenn Sie ein P-Konto einrichten lassen, wird für Sie der Grundfreibetrag geschützt. Dieser liegt noch bis zum 1. Juli 2022 bei 1.260 Euro. Oft allerdings liegen die Ausgaben für Unternehmen höher: Sie haben Mietkosten und Kosten für die Mitarbeiter und Sie zahlen Steuern. Dabei handelt es sich um betriebliche Ausgaben, die für den weiteren Bestand Ihres Unternehmens wichtig sind.

Für diese Kosten bekommen Sie nicht einfach eine Bescheinigung. Stattdessen wenden Sie sich mit einer genauen Aufstellung der anfallenden Kosten an das zuständige Vollstreckungsgericht. Hier stellen Sie den Antrag, dass die angegebenen Beträge ebenfalls geschützt werden. Sobald das Gericht Ihrem Antrag stattgibt, versieht die Bank die Summen auf Ihrem Geschäftskonto mit dem Pfändungsschutz.

Kann ich die Pfändung des Geschäftskontos verhindern?

Grundsätzlich gilt, dass Sie immer das Gespräch mit dem Gläubiger suchen sollten, ehe es zu einer Pfändung kommt. Haben Sie kein Glück gehabt bei der Suche nach einer Lösung, die für Sie beide akzeptabel ist, können Sie einen anderen Weg einschlagen: Als Selbstständige/r oder Freiberufler/in sind Sie nicht dazu verpflichtet, ein Geschäftskonto zu führen. Es ist einfacher, alle geschäftlichen Einnahmen und Ausgaben auf einem separaten Konto im Blick zu behalten. Vorschrift ist das aber nicht.

Daher können Sie, wenn eine Pfändung droht, Ihr Geschäftskonto auflösen und es mit Ihrem privaten Konto zusammenlegen. Dieses können Sie dann in ein P-Konto umwandeln lassen. So wird keines Ihrer beiden Konten ohne Pfändungsschutz gepfändet. Allerdings wird die Buchführung für Ihr Unternehmen dadurch erschwert.

Wie erhöhe ich meinen Freibetrag?

Möchten Sie auf Ihrem privaten Konto den Freibetrag erhöhen lassen, benötigen Sie dafür eine Bescheinigung. Welche Beträge Ihnen zustehen, ermitteln Sie mit unserem kostenlosen Freibetragsrechner auf Schutzkonto.de. Im Anschluss können Sie bei uns auch Ihre Bescheinigung bestellen – Sie erhalten sie zum günstigsten Onlinepreis und vor allem sofort. Soll die Bescheinigung Ihre Bank so schnell wie möglich erreichen, schicken wir sie auf Wunsch für Sie dorthin.


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