So lassen Sie den Corona-Kinderbonus auf einem P-Konto freigeben

Könnten Sie sich vorstellen Privatinsolvenz anzumelden?
👍 Ja, habe ich vor
48%
💡 Bin unsicher wegen dem Verfahren
23%
👎 Nein, kommt nicht in Frage
30%
7324 Abstimmungsergebnisse
Eine Kontopfändung ist Ihre Chance!
Fast alle nehmen eine Kontopfändung zum Anlass, aktiv ihre Schulden anzugehen. Starten Sie wieder durch!

In wenigen Tagen wird der erste Teil (200€ von insgesamt 350€) des Corona-Kinderbonus ausgezahlt. Personen mit einem P-Konto die deshalb den monatlichen Freibetrag überschreiten haben nun 2 Optionen den Geldbetrag freigeben zu lassen.

Das Wichtigste vorab: Sollte Ihre Bank eine neue P-Konto Bescheinigung verlangen, können Sie erst nach dem Geldeingang auf Ihrem P-Konto die neue Bescheinigung beantragen. In der Zwischenzeit geht Ihnen kein Geld verloren.


Option 1: Ihre Bank verlangt eine neue Bescheinigung

In diesem Fall beantragen Sie hier eine neue Bescheinigung nachdem der Kinderbonus auf Ihrem P-Konto eingegangen ist. Der Kinderbonus kann dort ab dem 01.09 bescheinigt werden.

Eine Beantragung nur wegen dem Corona-Kinderbonus vor dem Geldeingang macht keinen Sinn, da dies noch nicht bescheinigt werden kann.


Option 2: Ihre Bank verlangt keine Bescheinigung

Aufgrund von Informationen z.B. der Deutschen Bank gibt es Banken und Sparkassen die keine neue Bescheinigung benötigen. Wir empfehlen Ihnen deshalb selber bei der Bank nachzufragen. Dafür können Sie gerne unser kostenloses Musterschreiben zum Download nutzen:

Kostenloser Download (PDF)


kostenlose Schuldenanalyse von nullschulden.de
Erklärvideos

Weitere Artikel