Drei Wege um eine Pfändung auf dem Konto loszuwerden

Würden Sie ein Online-Angebot zur Entschuldung nutzen?
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43%
👌 Ja, mir ist Diskretion wichtig
32%
👎 Nein, der persönliche Kontakt ist mir wichtig
26%
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Eine Kontopfändung ist Ihre Chance!
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Das Konto ist gepfändet, und die Forderung ist berechtigt. Die Verzweiflung beginnt, da man die Forderung auch bezahlen möchte, doch nicht weiß wie. Vielleicht ist die Forderung zu hoch für eine Einmalzahlung. Oder man befindet sich gerade in einer finanziellen schwierigen Situation. Daher ist es nicht immer möglich, alles gut zu regeln. Hilfe ist angesagt. Doch wie kommt man aus der Schuldenfalle raus, ohne weitere oder neue Schulden aufzubauen? Im folgenden Text werden einzelne Möglichkeiten aufgeführt, die eine Möglichkeit bieten, aus der Schuldenfalle zu entkommen.

Doch auch hier ist zu beachten: wenn Sie sich unsicher sind, oder alleine keine gute Kommunikation mit dem Gläubiger finden, wenden Sie sich an eine offizielle Stelle, die Ihnen helfen kann.

1. Möglichkeit: Vergleichsvereinbarung

Sie können versuchen, mit dem Gläubiger einen Vergleich zu vereinbaren. Das bedeutet, dass Sie bei der bekannten Forderungshöhe eine gewisse Summe in einem Betrag an den Gläubiger bezahlen. Dieser verzichtet dann auf den Ausgleich der Restforderung. Um so eine Vereinbarung zu treffen, verlangen die Gläubiger generell eine Offenlegung der gesamten Vermögenssituation. Sollte bei dem Schuldner bereits eine Vermögenslosigkeit vorliegen, so wird sich der Gläubiger auf einen Vergleich eher einlassen, als wenn eine höhere Vermögenssituation vorliegt. Diese Regelung ist gut für Menschen mit einem sehr geringen monatlichen Einkommen.

2. Möglichkeit: Ratenzahlungsangebot

Alternativ kann mit dem Gläubiger eine Ratenzahlung vereinbart werden. Das bedeutet, dass der Betrag der Forderung auf eine gewisse Summe festgeschrieben wird. Dadurch fallen keine weiteren Zinsen an. Dieser Forderungsbetrag wird dann in monatlichen Zahlungen zurückgezahlt. Der Vorteil an dieser Möglichkeit ist, dass man nicht auf einmal eine hohe Summe bezahlen muss, der Nachteil hieran ist, dass man sich für eine längere Zeit zu monatlichen Raten verpflichtet. Man muss diese Ratenzahlungen monatlich unbedingt einhalten, weil die Gläubiger ansonsten die Ratenzahlung widerrufen. Diese Regelung ist für Menschen sinnvoll, die ein monatliches Nettoeinkommen haben, wo ein gewisser Betrag entbehrt werden kann. Es ist jedoch bei dieser Möglichkeit zu beachten, dass sobald ein pfändbarer Betrag vorhanden ist, mindestens dieser monatlich angeboten werden muss. Ansonsten werden sich die Gläubiger nicht darauf einlassen. Wenn Sie unsicher sind, ob bei Ihnen etwas pfändbar ist - nutzen Sie unseren kostenlosen Pfändungsrechner.

3. Möglichkeit: Privatinsolvenz

Viele Menschen schreckt alleine das Wort „Insolvenz“ ab. Aber warum ist das so? Sie haben Angst, durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens in der Gesellschaft abzurutschen. Aber jetzt mal ganz ehrlich? Wie viele Menschen müssen heutzutage die Insolvenz eröffnen? Bzw. wie viele Firmen stehen kurz vor der Insolvenzeröffnung? Dadurch kann man inzwischen beruhigt sein. Es ist nicht die totale Katastrophe. Auch die Firmenchefs reagieren heutzutage nicht empfindlich auf Mitarbeiter, die die Insolvenzeröffnung durchführen mussten.

Für wen ist die Insolvenzeröffnung gedacht?

Wie gut kennen Sie Ihre aktuelle Schuldenhöhe?
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43%
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Viele werden sich jetzt denken: Ach gut, dann kann ich ja den Antrag auf Insolvenzeröffnung stellen. Aber auch hierfür muss es gewisse Voraussetzungen geben. Es macht keinen Sinn, bei einer Forderung von unter 10.000,00 EUR in die Privatinsolvenz zu gehen. Weiterhin macht es auch keinen Sinn bei einer guten Vermögenssituation in die Privatinsolvenz zu gehen.

Das Beste ist, dass Sie für die Privatinsolvenz immer eine Beratungsstelle aufsuchen und sich nach besten Möglichkeiten informieren.

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