Wann wird Geld von der Bank an Gläubiger ausgezahlt?

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👌 Ja, mir ist Diskretion wichtig
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👎 Nein, der persönliche Kontakt ist mir wichtig
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Es gibt mehrere Faktoren, die dazu führen können, dass Geld von der Bank an die Gläubiger ausgezahlt werden muss. Dafür ist jedoch immer eine vorhergehende Pfändung des Kontos durch den Gläubiger nötig.

Sobald die Pfändung auf dem Konto eingeht, haben Sie als Kontoinhaber vier Wochen Zeit, um Ihr normales Girokonto in ein P-Konto umwandeln zu lassen. In dieser Zeit darf die Bank nichts an Ihre Gläubiger auszahlen. Nach dieser Phase gibt es mehrere Gründe, aus denen Geld an die Gläubiger ausgezahlt werden kann:

  • Sie überschreiten regelmäßig den unpfändbaren Freibetrag.
  • Sie haben hohe Rücklagen auf dem Konto, die Sie nicht sichern können.
  • Ihre P-Konto-Bescheinigung ist abgelaufen.
  • Sie haben mehrere Konten – nur eins davon können Sie in ein P-Konto umwandeln lassen.

Wie lange muss die Bank das Geld zurückhalten?

Die Bank ist verpflichtet, das Geld nicht sofort an die Gläubiger auszubezahlen. Es wird aktuell (Stand: Oktober 2021) erst im zweiten Monat überwiesen, in dem Sie Ihren individuellen monatlichen Freibetrag überschreiten. So werden Sie als Schuldner geschützt, wenn Sie zum Beispiel in einem Monat zu viel Geld erhalten und dafür im anderen weniger. Allerdings gilt dies nur, wenn in einem Monat tatsächlich zu wenig Geld eingeht und Sie unterhalb Ihres persönlichen Freibetrags bleiben.

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Da ein Monat relativ kurz ist und Verschiebungen in den Geldeingängen auch längere Zeiträume betreffen, wird dieser Punkt im neuen P-Konto Gesetz abgeändert. Nach der neuen Regelung, die ab dem 1. Dezember 2021 in Kraft treten wird, muss die Bank das Geld für insgesamt drei Monate zurückhalten. Danach darf ausgezahlt werden, was Ihren persönlichen Freibetrag überschreitet.

Freibetrag errechnen und P-Konto Bescheinigung beantragen

Nutzen Sie unseren kostenlosen Freibetragsrechner, um Ihre individuellen Freibeträge zu errechnen! Bei Bedarf können Sie direkt danach die passende P-Konto Bescheinigung bei uns beantragen. Falls Sie das möchten, senden wir das Original gern für Sie an Ihre Bank. Sie selbst erhalten die Bescheinigung als PDF per Mail.

Haben Sie noch Fragen rund um das Thema P-Konto, wenden Sie sich einfach an uns – wir helfen Ihnen gern weiter!


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