Wann kann ich das P-Konto wieder in normales Konto umwandeln lassen?

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Welcher Zeitpunkt der richtige für die Umwandlung des P-Kontos in ein normales Konto ist, hängt von Ihrer individuellen Situation ab: Es kommt darauf an, ob Sie noch Schulden zu bezahlen haben oder – im Falle eines Insolvenzverfahrens – in welcher Phase des Verfahrens Sie sich befinden.

Kontopfändung: Gehen Sie auf Nummer sicher

Sie sollten Ihr P-Konto erst in ein normales umwandeln lassen, wenn Sie alle Ihre Schulden bezahlt haben oder keine Pfändung mehr besteht. Andernfalls wird die Bank das Geld von Ihrem Konto an Ihre Gläubiger überweisen. Fragen Sie also am besten bei Ihrer Bank nach, ob noch Pfändungen auf dem P-Konto offen sind.

Erst wenn diese alle zurückgenommen oder für erledigt erklärt worden sind, ist es sinnvoll, Ihr P-Konto wieder in ein normales Girokonto umwandeln zu lassen. Es ist auch wichtig, dass Sie keine neuen Pfändungen erwarten. Sonst müssen Sie Ihr Konto schon kurze Zeit später wieder in ein P-Konto umwandeln lassen.

Kontoumwandlung im Insolvenzverfahren

Es besteht die Möglichkeit zur Umwandlung des P-Kontos in ein normales Girokonto, wenn die Wohlverhaltensphase des Insolvenzverfahrens angelaufen ist. In dieser Phase darf auch der Insolvenzverwalter Ihr Konto nicht mehr pfänden. Allerdings ist es auch hier wichtig, dass Sie vor dem Umwandlungsantrag bei Ihrer Bank nachfragen, ob noch aktive Pfändungen auf dem P-Konto sind. Ist dem so, warten Sie mit der Umwandlung, bis alle Pfändungen zurückgenommen wurden.

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Sind Sie unsicher, ob nicht möglicherweise ein Insolvenzverfahren die beste Lösung für Sie ist, können Sie sich mit unserer Hilfe Klarheit verschaffen. Um herauszufinden, welche Höhe Ihre Verbindlichkeiten inzwischen erreicht haben, nutzen Sie einfach unsere Finanzenbox: Wir verschaffen Ihnen einen Überblick und beraten Sie hinsichtlich Ihrer Optionen.

Haben Sie Fragen zur Kontoumwandlung, zum P-Konto oder zum Insolvenzverfahren, melden Sie sich bei uns: Wir helfen Ihnen gern weiter.


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