Vorläufiges Zahlungsverbot vs. Pfändungs- und Überweisungsbeschluss

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Was Sie tun sollten

Wenn ein Gläubiger einen Vollstreckungstitel (Schuldtitel) erwirkt, kann er den Gerichtsvollzieher beauftragen, die Vorpfändung einzuleiten. Dabei wird das Konto des Schuldners ohne Pfändungs- und Überweisungsbeschluss und auch ohne Gerichtsbeschluss vorläufig gesperrt. Dies gelingt dem Gläubiger über das vorläufige Zahlungsverbot, das der Bank und dem Arbeitgeber als Drittschuldner direkt vom Gerichtsvollzieher zugestellt wird.

Das bewirkt das vorläufige Zahlungsverbot

Die Bank zahlt an den Kontoinhaber kein Geld mehr aus, und auch der Arbeitgeber überweist ihm nichts mehr. Das vorläufige Zahlungsverbot gilt für einen Monat. In dieser Zeit muss der Gläubiger, der es erwirkt hat, den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss an den Drittschuldner zustellen lassen. So erhält er das Geld nach Ablauf des Monats.

Das gilt auch dann, wenn andere Gläubiger Ansprüche gegen den Kontoinhaber haben: Durch die Einleitung der Vorpfändung erwirkt der Gläubiger, dass seine Ansprüche bevorzugt behandelt werden.

Darum ist das vorläufige Zahlungsverbot für Schuldner sehr schwierig

Schuldner werden häufig vom vorläufigen Zahlungsverbot überrascht: Es muss nicht im Vorfeld angekündigt werden. Die Maßnahme hat schwerwiegende Auswirkungen, da der Schuldner keinen Zugang mehr zu seinen Geldmitteln hat.

Mögliche Hinweise auf das vorläufige Zahlungsverbot

Auch wenn viele Schuldner durch das vorläufige Zahlungsverbot überrascht werden, gibt es im Vorfeld Hinweise, dass es so weit kommen kann: Sendet Ihnen ein Gläubiger mehrere Mahnungen, eventuell sogar mit dem Hinweis, bei Nichtbezahlen Rechtsmittel einzuleiten, sollten Sie aktiv werden. Melden Sie sich bei dem entsprechenden Gläubiger und erklären Ihren aktuellen finanziellen Engpass. Sie können ihm verständlich machen, dass Sie gern zahlen würden, wenn es möglich wäre, und eventuell eine Ratenzahlung mit ihm vereinbaren.

Brenzlig wird es, wenn der Gläubiger bereits vor dem Zivilgericht darauf klagt, dass Sie eine bestimmte Forderung begleichen. Und auch ein Mahnbescheid im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens ist ein deutliches Zeichen. Grundsätzlich gilt: Mit Kommunikation lässt sich viel gewinnen. Suchen Sie das Gespräch mit dem Gläubiger.

Vorläufiges Zahlungsverbot – was nun?

Haben Ihre Bank und Ihr Arbeitgeber ein vorläufiges Zahlungsverbot für Ihre Person zugestellt bekommen, sollten Sie schnell handeln: Haben Sie bislang Ihr Konto nicht in ein P-Konto umgewandelt, ist dies der erste Schritt – dafür kontaktieren Sie Ihre Bank oder Sparkasse. Besorgen Sie sich Ihre P-Konto Bescheinigung – das funktioniert problemlos auf schutzkonto.de. Auf diese Weise schützen Sie zumindest den Ihnen zustehenden Freibetrag vor der Pfändung.

Auf Wunsch senden wir die P-Konto-Bescheinigung direkt an Ihre Bank und schicken Ihnen gleichzeitig eine Abschrift im PDF-Format per E-Mail zu. Haben Sie Fragen zum vorläufigen Zahlungsverbot oder zur P-Konto Bescheinigung, rufen Sie uns einfach an – wir helfen Ihnen gern weiter!


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