Unfallrente auf dem P-Konto Bescheinigen lassen

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Es kann passieren, dass man durch einen Unfall bei der Arbeit oder auch durch einen privaten Unfall nicht mehr zu 100 % arbeiten kann. Aus diesem Grund erhält man dann entweder von der gesetzlichen Unfallversicherung oder auch privaten Unfallversicherung monatliche Zahlungen. Es ist jedoch fraglich, was mit diesem Geld passiert, wenn das Konto, auf dem die Zahlungen eingehen als P-Konto geführt wird.

Grundsätzlich ist es so, dass auch durch die Unfallrente der monatliche Freibetrag nicht erhöht werden kann. Das bedeutet, dass nur der monatliche Freibetrag oder eventuell erhöhte Freibetrag auf dem Konto freigegeben werden kann. Übersteigen die Zahlungen der Unfallversicherung den Grund- bzw. erhöhten Freibetrag, so ist jede Geldleistung darüber hinaus pfändbar. Das bedeutet, dass die gesetzliche Unfallrente auf dem Konto nicht geschützt werden kann.

Wie gut kennen Sie Ihre aktuelle Schuldenhöhe?
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Anders verhält es sich mit der privaten Unfallversicherung. Die private Unfallrente ist pfändungsfrei. Hier kann nur der Gläubiger die Billigkeit der Pfändung nachweisen, damit auch die private Unfallrente gepfändet werden kann.

Es kann jedoch unabhängig von gesetzlich oder privater Unfallrente immer geprüft werden, ob einem ein weiterer Freibetrag aufgrund eines gesundheitlichen Mehraufwands ein höherer monatlicher Freibetrag zusteht oder nicht.

Gerne können Sie über unseren kostenfreien Pfändungsrechner prüfen, ob Ihnen ein höherer monatlicher Freibetrag zusteht oder nicht.

Eine P-Konto-Bescheinigung für den erhöhten Freibetrag können Sie jederzeit kostengünstig bei uns beantragen. Durch die verschiedenen Zahlungsmethoden wie PayPal, Überweisung sowie Bareinzahlung bei z. B. Rewe oder DM ist eine schnelle Bearbeitung garantiert. Auf Wunsch senden wir die P-Konto-Bescheinigung direkt an die Bank und Sie bekommen zeitgleich eine Abschrift in PDF-Format per E-Mail zugesandt.

Gerne können wir Ihre Fragen auch am Telefon klären.

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