Steuerschulden in der Insolvenz

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Eine Kontopfändung ist Ihre Chance!
Fast alle nehmen eine Kontopfändung zum Anlass, aktiv ihre Schulden anzugehen. Starten Sie wieder durch!

In der heutigen Zeit verschulden sich viele Verbraucher, weil sie teure Konsumgüter kaufen. Es kommt jedoch auch vor, dass Steuerschulden der Auslöser sind. Das Finanzamt hat besondere Rechte, wenn es um die Eintreibung der Rückstände geht. Besonders häufig tritt jedoch die Frage auf, wie Steuerschulden im Rahmen einer Privatinsolvenz behandelt werden. Wir erläutern Ihnen daher diesen Sachverhalt ausführlich. Es kommt dabei nämlich darauf an, wann die Steuerschulden entstanden sind.

Steuerschulden unterscheiden sich grundsätzlich nicht von anderen Schulden

Steuerschulden werden als ganz gewöhnliche Verbindlichkeiten angesehen. Das bedeutet, dass das Finanzamt im Rahmen einer neuen Privatinsolvenz einer von vielen möglichen Gläubigern ist. Die Behörde kann zwar schneller eine Kontopfändung veranlassen. Im Zusammenhang mit dem Insolvenzverfahren genießt sie jedoch keine Vorteile. Wurde das Privatinsolvenzverfahren bereits eröffnet und Sie machen neue Steuerschulden, zählen sie nicht zur Restschuldbefreiung und bleiben zum Ende der Insolvenz bestehen.

Was tun bei einer Vollstreckung Finanzamt?

Das Finanzamt muss den Pfändungs- und Überweisungsbeschluss nicht beim Amtsgericht beantragen. Steuerschulden werden daher sehr schnell eingetrieben. Das Finanzamt greift weiterhin zügig auf das Mittel der Kontopfändung zurück. Bei einer Vollstreckung Finanzamt sollten Sie möglichst sofort ein PKonto eröffnen. Mit dem Pfändungsschutzkonto schützen Sie Ihr Vermögen bzw. Einkommen. Beachten Sie dabei, dass Sie den Grundfreibetrag in Höhe von monatlich 1.178,95 EUR erhöhen können.

Wie gut kennen Sie Ihre aktuelle Schuldenhöhe?
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43%
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Fast alle nehmen eine Kontopfändung zum Anlass, aktiv ihre Schulden anzugehen. Starten Sie wieder durch!

Dafür steht Ihnen unser PKonto Rechner zur Verfügung. Mit diesem Tool ermitteln Sie Ihren persönlichen Pfändungsfreibetrag. Sie erhalten anschließend eine P-Konto Bescheinigung, die Sie bei Ihrer Bank einreichen müssen. Sofern Sie das möchten, schicken wir die P-Konto Bescheinigung direkt an Ihre Bank. Wählen Sie die gewünschte Versandoption (per Mail, Fax oder Post) einfach ganz bequem aus. Der gesamte Vorgang dauert nur wenige Minuten und kann zu jeder Tages- und Nachtzeit durchgeführt werden.

Schulden vermeiden und vorhandene Verbindlichkeiten sortieren lassen

Könnten Sie sich vorstellen Privatinsolvenz anzumelden?
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👎 Nein, kommt nicht in Frage
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Wir möchten, dass Sie möglichst schnell schuldenfrei werden. Daher bieten wir Ihnen den Service unserer Finanzenbox an. Sie fordern die Box kostenfrei an und legen einfach alle Schuldendokumente bzw. Gerichtsschreiben hinein. Wir sortieren abschließend alles für Sie und erstellen Ihnen eine Übersicht. Sie können in Zukunft Schulden vermeiden, indem Sie uns regelmäßig Ihre Rechnungen, Mahnungen und Gerichtsdokumente schicken. Sie sparen mit unserer Übersicht Verzugszinsen und verhindern Pfändungen. Gemeinsam finden wir letztlich einen Weg aus Ihren Schulden. Probieren Sie es direkt aus.


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