Privatinsolvenz Dauer

Wie gut kennen Sie Ihre aktuelle Schuldenhöhe?
✔️ Sehr gut, kenne die genaue Höhe
29%
💶 Kenne den ungefähren Betrag
29%
😐 Habe keinen Überblick mehr
43%
6150 Abstimmungsergebnisse
Eine Kontopfändung ist Ihre Chance!
Fast alle nehmen eine Kontopfändung zum Anlass, aktiv ihre Schulden anzugehen. Starten Sie wieder durch!


Insolvenzverkürzung verkürzt Dauer des Insolvenzverfahrens

Die Privatinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz eröffnet überschuldeten Privatpersonen die Möglichkeit, ihre Schulden über ein Insolvenzverfahren gerichtlich zu regulieren. Das Verfahren wurde in Deutschland im Jahr 1999 im Rahmen einer Insolvenzrechtsreform eingeführt. Das Verfahren dauerte bislang sechs Jahre. Nunmehr hat der Staat für Unternehmen und Verbraucher die Möglichkeit eines verkürzten Insolvenzverfahrens geschaffen, wodurch sich die Dauer des Verfahrens von sechs auf drei Jahre verkürzt. Durch diese Insolvenzverkürzung ist der Schuldner nach drei Jahren komplett schuldenfrei. Ob eine Privatinsolvenz infrage kommt, muss jeder für sich selbst zunächst prüfen. Die wichtigsten Schritte bis zum Antrag haben wir hier kurz zusammengestellt.

Könnten Sie sich vorstellen Privatinsolvenz anzumelden?
👍 Ja, habe ich vor
48%
💡 Bin unsicher wegen dem Verfahren
23%
👎 Nein, kommt nicht in Frage
30%
7306 Abstimmungsergebnisse
Eine Kontopfändung ist Ihre Chance!
Fast alle nehmen eine Kontopfändung zum Anlass, aktiv ihre Schulden anzugehen. Starten Sie wieder durch!

Der Antrag für ein Verbraucherinsolvenzverfahren erfolgt immer in drei Schritten.

1. Gläubiger- und Schuldenverzeichnis erstellen (lassen)

Bevor ein Antrag gestellt werden kann, muss sich der Schuldner einen Überblick über seine Verbindlichkeiten verschaffen. Hierzu erstellt er ein Gläubiger- und Schuldenverzeichnis. Es enthält eine aktuelle und detaillierte Aufstellung aller Gläubiger mit Name und Anschrift und bei wem in welcher Höhe Schulden bestehen. Diese Aufstellung kann er selbst vornehmen oder sich von einer Schuldnerberatung oder einem Anwalt dabei helfen lassen. Auf der Finanzenbox sind entsprechende Muster zu finden, wie so eine Aufstellung aussehen sollte.

Würden Sie ein Online-Angebot zur Entschuldung nutzen?
👍 Ja, ohne Vorbehalte
43%
👌 Ja, mir ist Diskretion wichtig
32%
👎 Nein, der persönliche Kontakt ist mir wichtig
26%
3392 Abstimmungsergebnisse
Eine Kontopfändung ist Ihre Chance!
Fast alle nehmen eine Kontopfändung zum Anlass, aktiv ihre Schulden anzugehen. Starten Sie wieder durch!


2. Prüfung der Voraussetzungen

Vor der Antragsstellung muss der Schuldner die Voraussetzungen hierfür prüfen. Konkret muss er versuchen, mit seinen Gläubigern zunächst eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Das geschieht, indem er den Gläubigern Zahlungsvorschläge unterbreitet. Es nicht unbedingt sinnvoll, dies selbst durchzuführen, weil für den Insolvenzantrag die Anlagen 2 und 2a erforderlich sind. Diese beiden Anlagen zum Insolvenzantrag müssen von einer staatlich anerkannten Schuldnerberatung oder einer geeigneten Person erstellt werden. Darin wird bescheinigt, dass ein außergerichtlicher Einigungsversuch gescheitert ist.


3. Insolvenzantrag stellen

Der Insolvenzantrag ist ein recht umfangreiches Formular, das sich der Schuldner aus dem Internet herunterladen kann. Es ist zu empfehlen, sich beim Ausfüllen des Formulars von einem Schuldnerberater helfen zu lassen. Informationen zu dem, was vor einer Insolvenzantragstellung zu beachten ist, finden sich auf Nullschulden.de. Außerdem gibt es in dem Beitrag „3 Schritte in die Privatinsolvenz“ auf der Finanzenbox eine Ablaufbeschreibung der Antragstellung.

Wer sich nicht sicher ist, ob eine Verbraucherinsolvenz für ihn der richtige Weg ist, kann auf der Finanzenbox einen Insolvenzcheck durchführen lassen. Hier kann ein Schuldner kostenlos innerhalb einer Minute prüfen lassen, ob eine Insolvenzverfahren für ihn Sinn macht und welche Unterlagen hierfür benötigt werden.


kostenlose Schuldenanalyse von nullschulden.de
Erklärvideos

Weitere Artikel