Kann ich mein Konto trotz Pfändung kündigen?

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Sie können Ihr Konto kündigen, auch wenn es gepfändet ist. Es kommt dabei aber auf die richtige Vorgehensweise an.

Ein P-Konto schützt Ihren monatlichen Freibetrag. Das heißt, dass ein Teil Ihres Geldes nicht an den Gläubiger überwiesen wird, der das Konto gepfändet hat. Es gibt aber immer Gründe, aus denen Kunden ein Konto kündigen möchten. Beim P-Konto sollten Sie dabei einiges beachten.

Besteht die Pfändung weiter, wenn ich mein Konto kündige?

Sie werden Ihre Schulden nicht los, wenn Sie Ihr gepfändetes Konto kündigen: Eröffnen Sie ein neues Konto bei einer anderen Bank, erfährt der Gläubiger davon. Er wird also auch hier eine Pfändung beantragen. Entsprechend sollten Sie auch das neue Konto in ein P-Konto umwandeln lassen, damit Ihnen der monatliche Freibetrag erhalten bleibt.

Wann lohnt es sich, ein Konto zu kündigen?

Um Ihre Schulden loszuwerden, eignet sich die Kündigung Ihres Kontos nicht. Allerdings kann es sein, dass Sie mit dem Kundenberater bei Ihrer bisherigen Bank nicht gut auskommen: Vielleicht legt er Ihnen Steine in den Weg oder verschleppt den Service. Es kann auch sein, dass Ihnen die monatlichen Gebühren für das P-Konto zu hoch sind. Wissen Sie von einer anderen Bank, dass die Gebühren hier geringer sind, kann sich der Wechsel lohnen.

Wie kann ich mein gepfändetes Konto kündigen?

Liegt keine Pfändung vor, ist der Kontowechsel ganz einfach: Sie eröffnen ein Konto bei einer anderen Bank und bitten Ihre bisherige Bank, Ihr Guthaben auf das neue Konto zu überweisen und das alte Konto zu löschen. Das sollten Sie bei einer Pfändung aber nicht tun, weil so eine Lücke in Ihrem Pfändungsschutz entsteht. Um das zu verhindern, gehen Sie so vor:

  • Eröffnen Sie ein Girokonto bei einer anderen Bank.
  • Heben Sie das Guthaben von Ihrem P-Konto ab.
  • Lassen Sie Ihre alte Bank das P-Konto wieder in ein normales Konto umwandeln.
  • Kündigen Sie dieses normale Konto.
  • Mit der Bescheinigung der alten Bank, dass der Pfändungsschutz aufgehoben wurde, gehen Sie zur neuen Bank. Hier beantragen Sie, dass Ihr neues Girokonto in ein P-Konto umgewandelt wird.
  • Zahlen Sie nach der Umwandlung das Geld auf Ihrem neuen P-Konto ein.

Auf diese Weise befindet sich Ihr Geld zu keinem Zeitpunkt auf einem Konto ohne Pfändungsschutz.

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Achtung: Sie dürfen nicht zwei P-Konten auf einmal haben! Andernfalls wäre der Umzug nicht so kompliziert.

Wie erhalte ich meine Freibeträge auf dem neuen P-Konto?

Wenn Sie ein neues P-Konto haben, müssen Sie Ihre individuellen Freibeträge neu einrichten lassen. Nach der Pfändungstabelle, die bis zum 1. Juli 2022 gültig ist, erhalten Sie bei der ersten Einrichtung des neuen P-Kontos nur den Grundfreibetrag von 1.260 Euro im Monat. Stehen Ihnen weitere Freibeträge zu (etwa wegen Unterhalt, Kindergeld oder Pflegegeld), müssen Sie dafür eine Bescheinigung vorlegen. Wie hoch Ihr Freibetrag ausfällt, können Sie mit unserem kostenlosen Freibetragsrechner feststellen. Im Anschluss können Sie Ihre Bescheinigung bei uns bestellen. Falls Sie das wünschen, senden wir sie auch direkt an Ihre neue Bank. So wird Ihr Freibetrag ohne Zeitverzug unter Schutz gestellt.


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