Kann ich eine P-Konto Bescheinigung selber erstellen?
Oft wird einem von der Bank gesagt, dass man für die Erhöhung der Freibeträge eine Bescheinigung nach § 850k II ZPO erbringen muss. Fraglich ist jedoch, bei wem man diese Bescheinigung erhalten kann, oder ob ein selbst ausgefülltes PDF Formular dafür ausreichend ist.
Die einfache Antwort dafür lautet – Nein!
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Auch die ausstellenden Personen oder Stellen für die P-Konto Bescheinigungen sind gesetzlich geregelt. Diese wurden im § 305 I Nr. 1 InsO aufgeführt und werden von den einzelnen Bundesländern bestimmt. Bescheinigung gem. §850k hier online anfordern.
Bei den geeigneten Personen nach § 305 I Nr. 1 InsO handelt es sich in der Regel um
Rechtsanwälte
Notare
Steuerberater
Steuerbevollmächtigte
Wirtschaftsprüfer
Vereidigte Buchprüfer
Erlaubnisinhaber nach dem Rechtsberatungsgesetz und Mitglied einer Rechtsanwaltskammer
Geeignete Stellen nach § 305 I Nr. 1 InsO müssen Bedingungen erfüllen. Es muss sich um
Stellen, die in der Trägerschaft der Gemeinden oder Gemeindeverbänden bzw. der Kirchen oder Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts sind
Juristische Personen des öffentlichen Rechts
Verbraucherzentralen die im Rechtsdienstleistungsgesetz stehen
Juristische Personen der freien Wohlfahrtspflege als Träger sozialer Aufgaben
in manchen Bundesländern gibt es auch freie, staatliche anerkannte Stellen
Weiterhin müssen diese Stellen folgende Bedingungen auch erfüllen:
Es muss eine zuverlässige Person die Leitung haben und auch die Mitarbeiter in der Zuverlässigkeit überwachen
Es muss eine erforderliche Rechtsberatung sichergestellt sein
Die Stelle muss auf Dauer angelegt und über zeitgemäße, technische, räumliche und organisatorische Voraussetzung für eine Schuldnerberatung verfügen
Über hinreichend fachkundige Berater verfügen bzw.
mindestens eine Person mit praktischer und ausreichender Erfahrung in der Stelle tätig sein.
Daher kann eine P-Konto Bescheinigung nur von einer dafür vorgesehenen Stelle bzw. Person ausgestellt werden.
Wie komme ich am schnellsten an die Bescheinigung?
Sie können Ihre Bescheinigung gem. §850k hier online anfordern und auf direktem Wege zu Ihrer Bank bzw. Bankfiliale übersenden lassen. Das Team von schutzkonto.de ermittelt den richtigen Empfänger bei Ihrer Bank automatisch und Sie sparen wertvolle Zeit durch den Direktversand.
Was ist aber diese Bescheinigung?
Die Bescheinigung nach § 850k II ZPO wird gängig auch die P-Konto Bescheinigung genannt. Darin werden die Beträge geschützt, die nicht von der Pfändung erfasst sind. Dabei handelt es sich um
Gelder, wenn der Schuldner einer oder mehreren Personen aufgrund gesetzlicher Vorgaben zum Unterhalt verpflichtet ist
Geldleistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen