Kann ich eine P-Konto Bescheinigung selber erstellen?

Oft wird einem von der Bank gesagt, dass man für die Erhöhung der Freibeträge eine Bescheinigung nach § 850k II ZPO erbringen muss. Fraglich ist jedoch, bei wem man diese Bescheinigung erhalten kann, oder ob ein selbst ausgefülltes PDF Formular dafür ausreichend ist.

Die einfache Antwort dafür lautet – Nein!

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Wer kann die Bescheinigung ausstellen?

Auch die ausstellenden Personen oder Stellen für die P-Konto Bescheinigungen sind gesetzlich geregelt. Diese wurden im § 305 I Nr. 1 InsO aufgeführt und werden von den einzelnen Bundesländern bestimmt. Bescheinigung gem. §850k  hier online anfordern.

Bei den geeigneten Personen nach § 305 I Nr. 1 InsO handelt es sich in der Regel um

  • Rechtsanwälte
  • Notare
  • Steuerberater
  • Steuerbevollmächtigte
  • Wirtschaftsprüfer
  • Vereidigte Buchprüfer
  • Erlaubnisinhaber nach dem Rechtsberatungsgesetz und Mitglied einer Rechtsanwaltskammer

Geeignete Stellen nach § 305 I Nr. 1 InsO müssen Bedingungen erfüllen.  Es muss sich um

  • Stellen, die in der Trägerschaft der Gemeinden oder Gemeindeverbänden bzw. der Kirchen oder Religionsgesellschaften des öffentlichen Rechts sind
  • Juristische Personen des öffentlichen Rechts
  • Verbraucherzentralen die im Rechtsdienstleistungsgesetz stehen
  • Juristische Personen der freien Wohlfahrtspflege als Träger sozialer Aufgaben
  • in manchen Bundesländern gibt es auch freie, staatliche anerkannte Stellen

Weiterhin müssen diese Stellen folgende Bedingungen auch erfüllen:

  • Es muss eine zuverlässige Person die Leitung haben und auch die Mitarbeiter in der Zuverlässigkeit überwachen
  • Es muss eine erforderliche Rechtsberatung sichergestellt sein
  • Die Stelle muss auf Dauer angelegt und über zeitgemäße, technische, räumliche und organisatorische Voraussetzung für eine Schuldnerberatung verfügen
  • Über hinreichend fachkundige Berater verfügen bzw.
  • mindestens eine Person mit praktischer und ausreichender Erfahrung in der Stelle tätig sein.

Daher kann eine P-Konto Bescheinigung nur von einer dafür vorgesehenen Stelle bzw. Person ausgestellt werden.

Wie komme ich am schnellsten an die Bescheinigung?

Sie können Ihre Bescheinigung gem. §850k  hier online anfordern und auf direktem Wege zu Ihrer Bank bzw. Bankfiliale übersenden lassen. Das Team von schutzkonto.de ermittelt den richtigen Empfänger bei Ihrer Bank automatisch und Sie sparen wertvolle Zeit durch den Direktversand.

Was ist aber diese Bescheinigung?

Die Bescheinigung nach § 850k II ZPO wird gängig auch die P-Konto Bescheinigung genannt. Darin werden die Beträge geschützt, die nicht von der Pfändung erfasst sind. Dabei handelt es sich um

  • Gelder, wenn der Schuldner einer oder mehreren Personen aufgrund gesetzlicher Vorgaben zum Unterhalt verpflichtet ist
  • Geldleistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für mit ihm in einer Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen
  • Einmalige Sozialleistungen
  • Kindergeld

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