Insolvenz selber vorbereiten und einreichen

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Sollte man einen guten Überblick über seine Gesamtverschuldung haben und auch so ein gut organisierter Mensch sein, so ist es möglich, dass man seine Insolvenz selber vorbereiten und einreichen kann. Doch hierbei ist einiges zu beachten.

Es ist wichtig, dass man so weit es geht alle Gläubiger in die vorherigen Vergleichsverhandlungen mit aufnimmt. Nur dadurch kann gewährleistet werden, dass das Insolvenzverfahren problemlos beantragt werden kann.

Sobald Ihnen eine genaue Gläubigeraufstellung vorliegt, muss allen Gläubigern der gleiche prozentuale Vergleich angeboten werden. Wichtig ist, dass dieser Vergleich gescheitert sein muss, bevor der Antrag auf Insolvenzeröffnung gestellt werden kann. Ab Scheitern des Vergleiches hat man sechs Monate Zeit, um den Antrag zu stellen. Bitte unbedingt beachten! Geht der Antrag zu spät bei dem zuständigen Amtsgericht ein, so muss man den Antrag zurücknehmen und von vorne beginnen.

Für die Antragstellung muss von einer anerkannten Stelle (z. B. Schuldnerberatung) die Anlage 2 und 2a ausgefüllt werden, womit bestätigt wird, dass der Vergleich gescheitert ist. Hierfür werden die Vergleichsschreiben sowie die Ablehnungsschreiben benötigt.

Sobald das alles erledigt ist, kann der restliche Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens ausgefüllt und bei dem zuständigen Gericht eingereicht werden. Es handelt sich hierbei um einen Eigenantrag, sodass die Seiten auch persönlich unterschrieben sein müssen. Wichtig ist, dass der Antrag im Original (!) an das Amtsgericht geschickt wird.

Gerne können wir Ihre Fragen auch am Telefon klären. Sollten Sie Interesse an einer Schuldnerberatung haben, können Sie uns hierauf auch gerne am Telefon ansprechen. Wir helfen Ihnen gerne weiter!

Wenn Sie mit dem Gedanken spielen die Verbraucherinsolvenz anzumelden, aber noch keinen vollständigen Überblick über Ihre Verschuldung haben, sollten Sie sich die Finanzenbox ansehen. Sie erhalten innerhalb weniger Tage einen Überblick über Ihre finanzielle Situation und erledigen bereits wichtige und notwendige Schritte für die Anmeldung der Verbraucherinsolvenz.


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