Höhere Freibeträge auf dem P-Konto ab dem 01.07.2021 - Neue Freigrenzen

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Seit der Erhöhung Anfang Juli werden über Schutzkonto.de die neuen P-Konto Freibeträge für 2021 berechnet und bescheinigt.

Wenn Sie eine neue P-Konto Bescheinigung benötigen, fordern Sie diese ganz einfach hier online an.

Die wichtigsten Fakten

  • Der Grundfreibetrag erhöht sich auf 1.410,00 €
  • Für die erste unterhaltsberechtigte Person werden nun 471,44 Euro bescheinigt.
  • Ab der zweiten unterhaltsberechtigten Person werden nun 262,65 Euro bescheinigt.

Ihren P-Konto Freibetrag 2021 können Sie hier online kostenlos berechnen.

Sind Sie unsicher, ob Sie für Ihre Bank eine neue Bescheinigung benötigen, können Sie unsere kostenlosen Musterschreiben hier online versenden.

Die neuen Pfändungsfreigrenzen für P-Konto Besitzer wurden am 21.05.2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht und gelten seit dem 1.7.2021.

Erhöhter Grundfreibetrag

Auch 2021 wurde der Grundfreibetrag auf allen P-Konten deutlich erhöht, und zwar von 1.178,59 Euro auf 1.410,00 € Das entspricht einem Plus des auf dem P-Konto verfügbaren Betrags von ca. 74 Euro pro Monat, die seit dem 01.07.2021 nicht mehr pfändbar sind.

Erhöhungen für unterhaltsberechtigte Personen

Sind Sie verheiratet und/oder haben Sie Kinder, können Sie für bis zu 5 weitere Personen einen zusätzlichen Freibetrag einrichten lassen. Für die erste unterhaltsberechtigte Person gilt seit dem 01.07.2021 der erhöhte Betrag von 471,44 Euro statt 443,57 Euro. So haben Sie pro Monat rund 28 Euro mehr zur Verfügung.

Ab der zweiten unterhaltsberechtigten Person steigt der Freibetrag seit dem 01.07.2021 von 247,12 Euro auf 262,65 Euro, sodass Sie pro weiterer Person noch einmal rund 16 Euro mehr monatlich zur Verfügung behalten.

Neue Freibeträge bescheinigen und einrichten lassen?

Nach jeder Erhöhung stellt sich die Frage, ob Sie die neuen Freibeträge auf Ihrem P-Konto aktiv einrichten lassen müssen. Bei einigen Banken ist das der Fall – hier reichen Sie eine neue P-Konto Bescheinigung ein. Andere Banken richten die neuen Beträge automatisch ein.

Unsere Empfehlung

Wir empfehlen deshalb nach jeder Erhöhung, bei Ihrer Bank oder Sparkasse nachzufragen, ob eine neue Bescheinigung benötigt wird. Nutzen Sie dafür gerne unseren kostenlosen Musterschreiben Service und fragen Sie damit direkt online bei Ihrer Bank an. Einen Drucker brauchen Sie dafür nicht. Das Musterschreiben steht Ihnen auf unserer Seite zur Verfügung.



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