Häufige Fehler auf dem P-Konto

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Oft passiert es, dass einem trotz Pfändungsschutzkonto kein Geld mehr bleibt bzw. zu viel Geld auf dem Konto eingeht, was nicht geschützt werden kann. Das hat viele Hintergründe.

Freibetrag wird nicht erhöht

Oft vergessen die Leute, dass ein höherer Freibetrag auf dem Konto freigegeben werden kann. Deshalb wird keine P-Konto-Bescheinigung beantragt, wodurch nur der gesetzliche Freibetrag in Höhe von 1.178,59 EUR auf dem Konto freigegeben ist. Mit diesem niedrigen Freibetrag kommt man natürlich nicht weit, wenn man z. B. verheiratet ist, oder sogar noch Kinder hat.

Es ist daher immer wichtig zu prüfen, ob ein höherer Freibetrag möglich ist. Berechnen Sie deshalb Ihren individuellen Freibetrag kostenlos mit unserem Freibetragsrechner.

P-Konto-Bescheinigung wird nicht verlängert

Viele Menschen vergessen, dass auch die P-Konto-Bescheinigung ablaufen kann. Daher wird dann oft übersehen, dass die P-Konto-Bescheinigung erneuert werden muss und der Freibetrag wird dann automatisch auf die 1.178,59 EUR zurückgesetzt. Daher ist es immer wichtig, dass man auf die Schreiben der Bank schaut, die kommen und eventuell auch mal bei der Bank nachfragt, wenn eine Unsicherheit dahingehend besteht, dass die P-Konto-Bescheinigung auslaufen könnte, bzw. wie lange diese gültig ist.

Die Abbuchungen werden nicht berücksichtigt

Es ist auch wichtig, dass man nicht nur die Abhebungen auf dem Konto mitgerechnet, sondern auch die Kosten, die abgebucht werden. Sei es, dass die Telefonkosten abgebucht werden oder die Miete am Anfang des Monats überwiesen. All diese Zahlungen müssen auf den Freibetrag mit angerechnet werden, sodass man achtsam damit umgehen muss, was man im Monat alles abhebt. Es sollte, wenn dann erst am letzten Tag des Monats das restliche Geld abgehoben werden, damit man im laufenden Monat nicht in Zahlungsschwierigkeiten kommt.

Es erfolgen Zahlungen von Dritten oder eine eigene Einzahlung

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Auch besteht die Gefahr, wenn man Geldeingänge von sonstigen Dritten erhält, die man eigentlich nicht bekommt, wie z. B. von der Familie, die einen unterstützen möchte oder man zahlt selber etwas Geld auf dem Konto ein, damit gewisse Zahlungen getätigt werden können. Aber diese Einzahlungen können nicht bescheinigt werden. Allerdings wird jeder Geldeingang auf dem Konto gezählt und es kann im Monat nur einmal über die Höhe des Freibetrags auf dem Konto verfügt werden. Hierbei ist es unwesentlich von wem die Zahlungen eingehen. Alle Beträge, die über dem Freibetrag sind, werden monatlich von der Bank zurückgehalten und zu gegebener Zeit an die Gläubiger ausbezahlt.

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