Gerichtspost erhalten? Das müssen Sie beachten!

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Sobald man Schulden hat, lässt es sich nicht vermeiden, dass auch Post vom Gericht kommt. Oft gibt es hierbei wichtige Fristen zu beachten. Doch wie errechnen sich diese Fristen? Worauf muss man genau achten, damit auch die Frist wirklich eingehalten wird? Im Folgenden werden die drei Möglichkeiten des Eingangs der Gerichtspost benannt, und wie sich dabei die Fristen berechnen lassen.

Normaler Postweg

Manche Schreiben werden vom Gericht ganz normal per Post geschickt. Dabei geht es meistens um einfache Fristen, die nach einer oder zwei Wochen ablaufen. Die Berechnung hierbei ist ganz einfach. Nehmen wir an, das Schreiben wurde am 13.07 ausgestellt und ist Ihnen am 15.07 per Post zugegangen. Im Schreiben ist eine Frist von zwei Wochen vermerkt. Nun haben Sie zwei Möglichkeiten:

  1. Sie gehen vom Datum des Schreibens, also vom 13.07 aus und nehmen mit zwei Wochen den 27.07. Wichtig ist hierbei, dass auch die Wochenenden dringend mitberechnet werden müssen. Mit dieser Berechnung gehen Sie auf alle Fälle auf Nummer sicher.
  2. Sie können aber auch vom 15.07 ausgehen und das Fristende damit auf den 29.07 legen.

Beide Möglichkeiten sind in Ordnung und legitim. Für welche Berechnung Sie sich letztendlich entscheiden bleibt Ihnen überlassen.

Mit Vermerk der Zustellung

Es gibt auch Schreiben vom Gericht, die enthalten zum Abschluss des Anschreibens einen Satz: „Das Schreiben gilt innerhalb von drei Tagen nach dem _______ als zugestellt.“ Sollte dem auch noch eine Fristsetzung durch das Gericht vorangehen müssen Sie aufpassen. Hierbei haben Sie nicht mehr die Möglichkeit am Tag der Zustellung des Poststückes zu rechnen, sondern Sie müssen beachten, dass es nach drei Tagen automatisch als zugestellt gilt. Das bedeutet, wenn Sie ein Schreiben vom 13.07 am 18.07 erhalten, dieses aber den obigen Satz zusätzlich im Text hat, dürfen Sie als spätestens Anfangsdatum der Berechnung der Frist vom 16.07 ausgehen! Sollten Sie erst mit einem späteren Datum rechnen, droht Fristversäumnis!

Gelber Briefumschlag

Es ist nicht unüblich, dass die Gerichtspost im gelben Briefumschlag geliefert wird. Meistens handelt es sich hierbei um Mahn- oder Vollstreckungsbescheide. Vielen wird nicht klar sein, dass der gelbe Briefumschlag zur genauen Fristsetzung dient. Daher ist dieser unbedingt aufzubewahren! Sollten Sie ein Schreiben des Gerichts in einem gelben Briefumschlag bekommen, so ist der Umschlag unbedingt aufzubewahren und bestenfalls mit dem Inhalt aus dem gelben Briefumschlag zu verbinden, damit dieser definitiv nicht verloren geht. Auf dem gelben Briefumschlag wird oben rechts in die Ecke notiert, wann der Umschlag genau eingeworfen wurde. Dieses Datum alleine zählt für die Fristenberechnung. Das bedeutet, dass dem Gericht in diesem Fall auch genau mitgeteilt wird, wann der Briefumschlag eingeworfen worden ist. Daher ist dieser gelbe Briefumschlag sehr wichtig und darf niemals weggeworfen werden. Bei dem gelben Briefumschlag findet die Fristenberechnung immer nach dem Datum statt, dass auf dem Briefumschlag steht.


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