Geldleistung für einen durch Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand auf dem P-Konto

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In der P-Kontobescheinigung kann auch die laufende Geldleistung, für die Sozialleistungen mit Körperschadensausgleichsfunktion bescheinigt werden.

Dabei handelt es sich um Geldleistungen für einen durch Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand, den die beantragende Person monatlich leisten muss und der auch ausbezahlt wird. Es handelt sich bei der Geldleistung für einen durch Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand um einen Betrag, der nicht der Pfändung unterliegt.

Es handelt sich dabei um Leistungen für

  • Schwerstbeschädigtenzulage zur Grundrente (wird geleistet ab einem Grad der Beschädigung von 50 %)
  • Grundrente (wird geleistet ab einem Grad der Beschädigung von 30 %)
  • Wegegeld
  • Pflegezulage für (Schwer-) Beschädigte
  • Beihilfen für Ihren Blindenhund
  • Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen
  • Kleiderverschleißzulage
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (wie Fahrtkosten, Zusatzkosten für eine behindertengerechte Wohnung)
  • Persönliches Budget eines behinderten Menschen (hierbei soll dem behinderten Menschen ermöglicht werden, dass die notwendigen Reha-Leistungen in eigenverantwortlicher Beschaffung ermöglicht werden)
  • Pflegegeld gem. § 44 SGB VII
  • Leistungen der Pflegeversicherung gem. §§ 37 ff SGB XI
  • Geldleistungen im Sinne des § 54 Abs. 3 Nr. 3 SGB I
  • Hilfe an Schwerbehinderte gem. Teil 2 SGB IX
  • Kraftfahrzeughilfe gem. § 33 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 8 SGB IX i.V.m. Kfz-Hilfeverordnung

Diese Geldleistungen für einen durch Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand werden in einer gesonderten Spalte in der P-Kontobescheinigung eingetragen und somit monatlich freigegeben. Allerdings wird von der bescheinigenden Person ein Nachweis für die Geldleistungen für einen durch Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand benötigt.

Was kann nicht freigegeben werden

  • Erwerbsminderungsrenten
  • Übergangsgeld
  • Verletztengeld Berufsschadensausgleich
  • Versorgungskrankengeld
  • Hinterbliebenenrente
  • Ausgleichsrente
  • Mutterschaftsgeld und Krankengeld

Dies sind zwar Geldleistungen, jedoch betreffen diese keinen durch Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand. Daher können diese Geldleistungen nicht mit einer P-Kontobescheinigung freigegeben werden.


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