Geldeingang von Kindesunterhalt auf einem P-Konto

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Viele Kinder wachsen nach einer Trennung nur bei einem Elternteil, dem Vater oder der Mutter, auf. Die Unterhaltspflicht bleibt für den anderen Elternteil bestehen: Er oder sie muss den gesetzlichen Kindesunterhalt zahlen. Der Kindesunterhalt wird meist auf das Konto des sorgeberechtigten Elternteils gezahlt. Doch was passiert, wenn es sich dabei um ein P-Konto handelt?

Was ist Kindesunterhalt?

Kindesunterhalt ist eine Leistung an ein Kind, anders als das Kindergeld, das eine Leistung für ein Kind ist. Der Unterschied ist, dass der Kindesunterhalt von einer Privatperson aufgrund gesetzlicher Vorgaben gezahlt wird, während das Kindergeld immer von einer öffentlichen Stelle stammt: Mit dem Kindergeld will der Staat alle Eltern unterstützen.

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Der Kindesunterhalt ist gesetzlich festgelegt und muss von beiden Eltern geleistet werden. Dies kann durch Naturalunterhalt oder Geldleistung geschehen. Die Geldleistung erfolgt meist nur, wenn das Kind nicht bei den Eltern oder nur bei einem Elternteil dauerhaft lebt: Sie gleicht im Grunde die Pflicht zum Naturalunterhalt aus.

Der Kindesunterhalt geht offiziell an das Kind und kann von diesem für seinen Lebensunterhalt verwendet werden. Solange Kinder zu jung sind, um sich selbst sinnvoll darum zu kümmern, verwendet die erziehungsberechtigte Person das Geld für den Lebensunterhalt des Kindes.

Kindesunterhalt mit gerichtlichem Antrag schützen

Um den Kindesunterhalt auf dem P-Konto zu schützen, reicht eine einfache P-Konto Bescheinigung nicht aus. Sie müssen einen Antrag beim zuständigen Gericht stellen, dass die Unterhaltssumme geschützt wird. Den Bescheid über den genehmigten Antrag bekommt die Bank und schützt den angegebenen Betrag. Das bedeutet, dass Sie den gerichtlichen Antrag immer dann neu stellen sollten, wenn sich die Höhe des Kindesunterhalts verändert.

Kindesunterhalt ist zwar grundsätzlich nicht pfändbar, allerdings gehört er nicht Ihnen als Kontoinhaber*in und erziehungsberechtigter Person, sondern Ihrem Kind. Durch die einfache P-Konto-Bescheinigung können nur Leistungen bescheinigt werden, die auch direkt den Kontoinhaber betreffen.

Haben Sie wiederum ein P-Konto und eine Unterhaltspflicht für Ihre Kinder, kann diese mit der normalen P-Konto Bescheinigung festgehalten werden: Schließlich sind Sie gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet. Sie können also Ihren Freibetrag erhöhen lassen, da der Gesetzgeber sicherstellen möchte, dass Ihre Kinder den Unterhalt bekommen.

Ein einfacher Weg, den Unterhalt zu schützen

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Möchten Sie nicht bei Gericht den Antrag auf Schutz des Kindesunterhalts stellen, gibt es eine einfache Variante: Verabreden Sie mit der unterhaltspflichtigen Person, dass diese den Kindesunterhalt auf ein separates Konto überweist, das dem Kind gehört. Somit können Sie sichergehen, dass das Geld nicht an die Gläubiger weitergegeben werden kann: Das Konto Ihres Kindes ist schließlich nicht gepfändet.

Freibetrag berechnen und P-Konto Bescheinigung beantragen

Neben dem Kindesunterhalt gibt es noch zahlreiche andere mögliche Freibeträge. Möchten Sie genau wissen, welche Freibeträge Ihnen in Ihrer individuellen Lebenssituation zustehen, nutzen Sie den kostenlosen Freibetragsrechner auf unserer Website. Wenn Sie möchten, bestellen Sie auch bei uns die passende P-Konto Bescheinigung. Auf Wunsch schicken wir sie direkt für Sie an Ihre Bank, die dann unverzüglich Ihren Freibetrag erhöht.

Haben Sie weitere Fragen zum Kindesunterhalt, zum P-Konto oder zum Antrag bei Gericht, wenden Sie sich einfach an uns: Wir helfen Ihnen gern weiter.



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