Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung

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Es ist vielen nicht klar, dass auch bei den Schulden Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung entstehen können. Die Begrifflichkeit wird meistens erst im Insolvenzverfahren verwendet und auch erst dann ist die Problematik mit diesen Forderungen spürbar.

Doch wie entstehen Forderungen aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung?

Hierunter fallen nicht nur Geldbußen, auch "normale" Forderungen können aus vorsätzlich unerlaubter Handlung entstehen. Dies hat den Hintergrund, dass Verbindlichkeiten die mit dem Wissen aufgenommen worden sind, dass eine Rückzahlung nicht möglich ist, zu einer Forderung aus unerlaubter Handlung wird.

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Um diese Erklärung zu verdeutlichen, anbei ein kleines Beispiel:

Herr M. hat bereits eine Schuldnerberatungsstelle aufgesucht, um sich dort beraten und helfen zu lassen. Während die Schuldnerberatungsstelle alle seine Gläubiger anschreibt und um eine aktuelle Forderungsaufstellung bittet, kauft er online weiterhin fleißig ein, obwohl er bereits weiß, dass er die Forderungen nicht bezahlen kann. Damit hat er eine vorsätzliche unerlaubte Handlung begangen.

Jedoch muss auch hier erwähnt werden, dass die normale Forderung erst zu einer Forderung aus vorsätzlicher unerlaubter Handlung wird, wenn der Gläubiger diese auch als solche geltend macht! Dafür muss dem Gläubiger natürlich auch erst bekannt werden, dass der Schuldner vorsätzlich und unerlaubt gehandelt hat. Solang der Gläubiger hier keine unerlaubte Handlung sieht und geltend macht, wird die Forderung auch weiterhin als normale Forderung angesehen und auch als solche behandelt.


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