Erfährt mein Arbeitgeber davon wenn mein Konto gepfändet wird?

Wenn das Konto von einem Gläubiger gepfändet wird, stellt sich oft die Frage, ob der Arbeitgeber auch davon erfährt.

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Es ist zu allererst davon auszugehen, dass bei einer reinen Kontopfändung der Arbeitgeber nichts davon erfährt, dass das Konto gepfändet ist.

Warum ist das so?

Hier ist vorab zu klären, wie eine Kontopfändung zustande kommt: Um eine Kontopfändung zu veranlassen, benötigt der Gläubiger einen vollstreckbaren Titel. Die gängigsten vollstreckbaren Titel sind:

  • Vollstreckungsbescheid
  • Versäumnisurteil
  • Anerkenntnisurteil
  • Urteil

Diese vollstreckbaren Titel können nur durch das zentrale Vollstreckungsgericht bzw. das zuständige Gericht für den Rechtsstreit, dies kann entweder das Gericht am Sitz des Schuldners oder das Gericht am Sitz des Gläubigers sein. Hier ist immer zu prüfen, was in dem abgeschlossenen Vertrag steht.

Anders verhält es sich bei Schulden vor dem Finanzamt. Das Finanzamt benötigt keinen vollstreckbaren Titel, sondern kann alleine auf der Grundlage eines Steuerbescheides die Pfändung einleiten.

Sobald der Titel vorliegt, kann durch den Gläubiger ein Pfändungs- und Überweisungsbeschluss erwirkt werden. Hierfür benötigt der Gläubiger die Informationen, bei welcher Bank der Schuldner welches Konto hat, bzw. bei welchem Arbeitgeber er ist. Die häufigste Art der Pfändung sind die Gehalts- und Kontopfändungen. Dabei wird sowohl das Gehalt als auch das Konto des Schuldners gepfändet. Sollte es hierzu kommen, erhalten sowohl die Bank, als auch der Arbeitgeber jeweils eine Ausfertigung des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses. Somit ist es dem Arbeitgeber auch möglich zu erkennen, dass das Konto gepfändet wurde.

Sofern jedoch nur eine Kontopfändung veranlasst worden ist, erfährt der Arbeitgeber nichts von der Pfändung. Es ist ihm auch nicht möglich, darüber Einsicht zu verlangen.

Daher ist bei der Frage, ob der Arbeitgeber von der Kontopfändung erfahren kann immer der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss zu prüfen. Sofern nur das Konto gepfändet wurde, kann der Arbeitgeber nichts von der Pfändung wissen. Ist aber zeitgleich auch der Lohn gepfändet, ist dem Arbeitgeber auch bekannt, dass das Konto gepfändet ist.


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