Eheleute und das P-Konto

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Haben Sie ein P-Konto, können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen einen Freibetrag für Ihren Ehepartner bescheinigen lassen. Dadurch wird der Freibetrag auf dem P-Konto angehoben und Sie können Ihren Unterhaltsverpflichtungen nachkommen.

Dies sind die Voraussetzungen für die Bescheinigungen des Ehepartners

  • Sie sind verheiratet und leben zusammen in einem Haushalt
  • Sie leben getrennt, sind aber weiterhin verheiratet und der Inhaber des P-Kontos zahlt an den getrennt lebenden Ehepartner Unterhalt
  • Sie sind geschieden und der Inhaber des P-Kontos zahlt an den geschiedenen Partner nachehelichen Unterhalt

Bei der Bescheinigung des Ehepartners auf dem P-Konto ist es nicht von Belang, ob dieser ein eigenes Einkommen erzielt oder wie hoch es gegebenenfalls ist. Der Inhaber des P-Kontos kann den Ehepartner unter den oben genannten Umständen immer anführen, denn Eheleute sind sich nach der gesetzlichen Heirat vor dem Standesamt grundsätzlich zum Unterhalt verpflichtet.

Selten: Herausrechnung des Ehegatten

Es liegt an den Gläubigern zu überprüfen, ob der Inhaber des P-Kontos auch den Unterhalt zahlen muss, weil der Ehepartner sich nicht selber finanzieren kann. Sollte der Ehepartner selber ein gutes monatliches Einkommen haben, kann der Gläubiger die Herausrechnung des Ehegatten beantragen. Um den Ehepartner des Inhabers des P-Kontos herausrechnen zu lassen, muss dieser mindestens 500,00 Euro im Monat zur alleinigen Verfügung haben.

Die Herausrechnung des Ehepartners kann nur über einen Antrag durch den Gläubiger vor dem Gericht erfolgen, bei dem er auch schon die Pfändung auf dem P-Konto erwirkt hat. Hierfür muss der Gläubiger die Gründe darlegen, warum eine Herausrechnung von dem Ehepartner auf dem P-Konto gerechtfertigt ist. In der Praxis kommt das nur selten vor.

Wichtig zu wissen

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Sind Sie verlobt, besteht keine gesetzliche Unterhaltspflicht. Sie können daher Ihre/n Verlobte/n daher auch nicht für das P-Konto bescheinigen lassen.

Erhalten Sie Unterhalt vom Ehepartner auf Ihr gepfändetes Konto, müssen Sie diesen per Antrag bei Gericht schützen lassen. Eine normale P-Kontobescheinigung reicht nicht aus.

Freibetrag berechnen und P-Konto Bescheinigung beantragen

Neben dem Ehegattenunterhalt gibt es noch zahlreiche andere mögliche Freibeträge. Um zu erfahren, welche Freibeträge Ihnen in Ihrer individuellen Lebenssituation zustehen, nutzen Sie unseren kostenlosen Freibetragsrechner. Bei Bedarf bestellen Sie im Anschluss bei uns die passende P-Konto Bescheinigung. Wir schicken sie gern direkt an Ihre Bank, die so unverzüglich Ihren Freibetrag erhöhen kann.

Haben Sie weitere Fragen zum Ehegattenunterhalt, zum P-Konto oder zum Antrag bei Gericht, wenden Sie sich einfach an uns: Wir helfen Ihnen gern weiter.



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