Die Vermögensauskunft

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Das Konto und das Gehalt sind gepfändet und dann steht auch noch der Gerichtsvollzieher vor der Tür. Dieser möchte dann die Vermögensauskunft. Doch was genau steckt hinter dieser Vermögensauskunft?

Die Vermögensauskunft ist eine Auflistung der persönlichen Verhältnisse, der Wohnsituation sowie den Vermögensgegenständen. Das kann ein teures neues Auto, der neue Flachbildfernseher oder auch ein teurer neuer Schrank sein. Aber auch die Konten, die Arbeitsstelle sowie die Erbschaften werden darin aufgeführt.

Kurz gesagt, wird in der Vermögensauskunft alles festgehalten, was für die Gläubiger interessant ist. Alles, wo die Gläubiger die Möglichkeit haben, dass sie sich Geld beschaffen können, wird ihnen mitgeteilt.

Doch beruhigend ist es, dass die Vermögensauskunft nur von Gläubigern angefordert werden kann, die auch einen rechtskräftigen Titel gegen den Schuldner erwirkt haben. Dazu muss von den Gläubigern nach Erhalt des rechtskräftigen Titels ein Zwangsvollstreckungsauftrag an den Gerichtsvollzieher abgegeben werden, indem sie die Vermögensauskunft beantragen.

Wichtig ist, dass der Schuldner zum anberaumten Termin zur Abgabe der Vermögensauskunft erscheint. Andernfalls gibt es vom Gerichtsvollzieher eine Eintragungsanordnung. Diese Eintragung wird in der Schufa verzeichnet. Damit liegt ein Negativeintrag in der Schufa vor.

Weiterhin kann der Gläubiger den Erlass eines Haftbefehls beantragen. Durch diesen Haftbefehl ist der Gerichtsvollzieher berechtigt, dass er den Schuldner so lange „festhalten“ darf, bis dieser die Vermögensauskunft abgegeben hast.

Wichtig ist zu wissen: Der Haftbefehl, wodurch der Gerichtsvollzieher erscheint ist kein Haftbefehl, wodurch man ins Gefängnis muss! Es ist immer zu unterscheiden, von wem der Haftbefehl erscheint und was auf dem Haftbefehl verzeichnet ist.


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