Die rechtlichen Voraussetzungen für die Eröffnung der Privatinsolvenz

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Oft rufen Personen in einer Schuldnerberatungsstelle an und sagen, dass sie in die Privatinsolvenz gehen möchten. Dass dieser Satz alleine schon eine große Überwindung bedeutet, wird auch hoch anerkannt. Doch wie einfach ist es überhaupt, die Privatinsolvenz zu eröffnen? Wie lange dauert der Weg, wenn man die Privatinsolvenz eröffnen möchte?

Voraussetzungen für die Privatinsolvenz

Für die Privatinsolvenz sollte eine höhere Schuldensumme vorliegen. Es wird angeraten, dass unter 10.000,00 EUR Gesamtschulden versucht wird, eine außergerichtliche Einigung herbeizuführen. Sollte die Schuldensumme über 10.000,00 EUR gehen, macht es Sinn eine Privatinsolvenz anzustreben.

Weiterhin darf kein Vermögen oder nicht genügend Einkommen für die Regulierung vorliegen. Dafür müssen aber folgende vollständige Voraussetzungen vorliegen:

  • gescheiterter außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan
  • Bescheinigung einer geeigneten Stelle (z.B. anerkannte Schuldnerberatung) bzw. einer geeigneten Person (z.B. ein Anwalt)

Bei dem außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan muss mindestens der pfändbare Betrag für 60 oder 72 Monate angeboten werden. Das ist davon abhängig, wie hoch die Gesamtverschuldung ist und wie hoch der pfändbare Betrag ist. Grundsätzlich kann man sich in diesem Fall an die Insolvenzordnung halten. Wenn man nach drei Jahren mit dem pfändbaren Betrag 35 % der Gesamtverschuldung abbezahlt hätte, macht es auch Sinn, erst einmal drei Jahre anzubieten. Der Plan ist als gescheitert anzusehen, wenn die Mehrheit der Gläubiger den Plan abgelehnt hat. Das Beste ist, diesen Plan bereits über eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle durchführen zu lassen, dann kann diese auch im Nachhinein die Bescheinigung über das Scheitern des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan ausstellen. Diese Bescheinigung wird für die Insolvenzantragstellung benötigt. (Bescheinigung Anlage 2 & Anlage 2A)

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Den außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan für die Privatinsolvenz sollte man mit einer Frist von mindestens drei Wochen anbieten. Das hängt damit zusammen, dass dann im Antrag für die Privatinsolvenz auch festgestellt werden kann, dass die Gläubiger genügend Zeit hatten. Nachdem klar ist, dass der außergerichtliche Schuldenbereinigungsplan gescheitert ist, kann der Antrag auf Eröffnung der Privatinsolvenz gestellt werden. Die Dauer vom außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan bis zum Antrag auf Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens hängt von der Menge der Gläubiger ab und dauert so zwischen vier bis acht Wochen. Sobald der Antrag auf Eröffnung des Privatinsolvenzverfahrens bei Gericht eingeworfen wurde, dauert es in der Regel nochmal bis zu vier oder sechs Wochen, bis die Privatinsolvenz eröffnet worden ist.


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