Das Gläubiger- und Forderungsverzeichnis

Könnten Sie sich vorstellen Privatinsolvenz anzumelden?
👍 Ja, habe ich vor
48%
💡 Bin unsicher wegen dem Verfahren
23%
👎 Nein, kommt nicht in Frage
30%
7330 Abstimmungsergebnisse
Eine Kontopfändung ist Ihre Chance!
Fast alle nehmen eine Kontopfändung zum Anlass, aktiv ihre Schulden anzugehen. Starten Sie wieder durch!

Die Verschuldung der privaten Haushalte nimmt immer weiter zu. Ein Grund dafür sind die steigenden Lebenshaltungskosten. Kommen dann beispielsweise noch Krisen hinzu, verlieren mache Menschen ihren Arbeitsplatz. Wenn die Schulden sehr hoch sind, ist es wichtig, die richtigen Schritte zu machen. Wird das eigene Konto gepfändet, so können Betroffene mit einer P-Konto Bescheinigung die Freibeträge erhöhen. Schaffen es Verbraucher nicht mehr selbstständig, die Schulden zurückzuzahlen, kann ein außergerichtlicher Vergleich oder eine Privatinsolvenz die richtige Lösung sein. In diesen Fällen wird zwingend ein Gläubiger- und Forderungsverzeichnis benötigt.

Im Rahmen einer Kontopfändung Freibeträge bescheinigen lassen

Wenn auf dem Konto eine Pfändung vorliegt, ist es wichtig, die eigenen Freibeträge berechnen und erhöhen zu lassen. Die Erhöhung ist mit einer P-Konto Bescheinigung möglich. Dazu können Verbraucher einfach den Rechner auf unserer Seite nutzen, sodass ihnen sofort der eigene Freibetrag angezeigt wird. Anschließend ist es möglich, per PDF-Dokument eine Bescheinigung anzufordern, die wir auch direkt an die Bank des Kunden schicken.

Das Gläubiger- und Forderungsverzeichnis als Voraussetzung für die Privatinsolvenz

Würden Sie ein Online-Angebot zur Entschuldung nutzen?
👍 Ja, ohne Vorbehalte
43%
👌 Ja, mir ist Diskretion wichtig
32%
👎 Nein, der persönliche Kontakt ist mir wichtig
26%
3409 Abstimmungsergebnisse
Eine Kontopfändung ist Ihre Chance!
Fast alle nehmen eine Kontopfändung zum Anlass, aktiv ihre Schulden anzugehen. Starten Sie wieder durch!

In manchen Fällen ist es besser, den Weg in die Privatinsolvenz anzutreten. Wer einen Insolvenzantrag stellt, benötigt jedoch zwingend eine Aufstellung über alle Gläubiger und die offenen Forderungen. Ohne diese Aufstellung kann das Insolvenzverfahren nicht eröffnet werden. Auch für die außergerichtliche Einigung im Rahmen eines Vergleichs ist ein entsprechendes Verzeichnis zwingend erforderlich.

Das Problem dabei ist, dass die meisten Schuldner keine Übersicht über ihre Schulden bzw. die Gläubiger haben. Rechnungen und Mahnungen werden sehr häufig nicht geöffnet bzw. ignoriert. Auf unserer Seite www.finanzenbox.de haben wir für Verbraucher daher die Möglichkeit geschaffen, einfach alle Rechnungen, Mahnungen, Kontoauszüge und anderen Dokumente in eine Box zu legen. Die Box wird dann an unser Team geschickt. Anschließend erstellen wir für Schuldner ein übersichtliches Gläubiger- und Forderungsverzeichnis. Mit der Finanzenbox verschaffen sich Schuldner außerdem einen Überblick über die eigenen Schulden und können diese ggfs. strukturiert zurückzahlen.

Die Finanzenbox hat schon zahlreichen Menschen dabei geholfen, die eigene finanzielle Situation zu verbessern. Letztlich können mit unserem Service sogar Verhandlungen mit Gläubigern geführt werden. Wer dennoch den Weg in die Privatinsolvenz gehen will oder sogar muss, kann bei uns die erforderlichen Bescheinigungen einholen. Außerdem helfen wir Betroffenen bei der Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Der große Vorteil daran ist, dass alles bequem online beantragt und abgewickelt werden kann. Weiterhin werden alle Kosten transparent aufgeführt.

Die Bescheinigung für das P-Konto, die Finanzenbox mit dem Verzeichnis über die Gläubiger sowie Schulden und auch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens können sogar bequem über das eigene Smartphone beantragt werden. Wir machen somit sehr komplexe Vorgänge einfach und leicht durchführbar.

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Wie gut kennen Sie Ihre aktuelle Schuldenhöhe?
✔️ Sehr gut, kenne die genaue Höhe
29%
💶 Kenne den ungefähren Betrag
29%
😐 Habe keinen Überblick mehr
43%
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So stellen Sie den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens richtig

Online finden Sie in wenigen Sekunden den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nach § 305 InsO. Sie können den Antrag direkt ausfüllen. Der Antrag umfasst zahlreiche Seiten und es werden diverse Anlagen bzw. Bescheinigungen gefordert.


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