Corona-Kinderbonus und Kontopfändung auf einem P-Konto (Update 30.04.2021)

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Der Kinderbonus für das Jahr 2021 ist eine zusätzliche finanzielle Unterstützung für Familien in den schwierigen Pandemie Zeiten. Es handelt sich dabei um ein "Bonus-Kindergeld" in Höhe von 150 Euro pro Kind. Die Auszahlung läuft seit Mai 2021. Für Kinder, für die die Eltern erst später im Jahr Kindergeld erhalten, wird der Bonus auch später noch ausgezahlt – etwa, wenn das Kind erst im November zur Welt kommt.

Bereits im Jahr 2020 haben Eltern dieses "Bonus-Kindergeld" erhalten. Es war ebenso wie das diesjährige nicht pfändbar. Das gilt auch dann, wenn durch den Betrag Ihr Freibetrag auf dem P-Konto überschritten wird.

Wer bekommt den Kinderbonus?

Der Kinderbonus wird an alle Eltern ausbezahlt, die auch Kindergeld für ihre Kinder erhalten. Der Kinderbonus wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet, daher haben auch Eltern, die Arbeitslosengeld erhalten, einen guten Zuschuss.

Bescheinigung einfach beantragen

Es kann jedoch sein, dass Ihre Bank eine neue gesonderte Bescheinigung für den Kinderbonus anfordert. Sollten Sie eine extra P-Konto Bescheinigung benötigen, können Sie diese hier beantragen.

Bitte beachten Sie: Warten Sie mit der Beantragung Ihrer Bescheinigung, bis der Kinderbonus ausgezahlt wurde - es geht Ihnen in der Zwischenzeit kein Geld verloren.

Rücksprache mit der Bank halten

Generell empfehlen wir, dass Sie zunächst bei Ihrer Bank nachfragen, ob Sie eine neue Bescheinigung für die Freigabe des Kinderbonus benötigen. Sie können dafür unsere Musterschreiben direkt online ausfüllen und ein Fax an Ihre Bank versenden. Dafür benötigen wir nur Ihre IBAN, den Rest übernehmen wir.

Uns liegen aktuell noch keine Informationen darüber vor, welche Banken und Sparkassen neue Bescheinigungen für den Kinderbonus anfordern. Bei Fragen kontaktieren Sie uns aber gern, wir helfen Ihnen weiter!

Update vom 02.10.2020

Ab sofort können Sie auch den Kinderbonus für den Monat Oktober (100 Euro pro Kind) über schutzkonto.de automatisch bescheinigen lassen.

Sollten Sie für den Kinderbonus September (200 Euro pro Kind) noch keine Bescheinigung angefordert haben, können Sie das jetzt auch tun.

Bitte beachten Sie auch hier: Warten Sie mit der Beantragung bis der Kinderbonus ausgezahlt wurde - es geht Ihnen in der Zwischenzeit kein Geld verloren.

Update vom 31.08.2020

In wenigen Tagen wird die erste Rate (200 Euro pro Kind) gemeinsam mit dem Kindergeld ausgezahlt. Falls Ihr monatlicher Freibetrag nicht ausreicht um den Kinderbonus abzudecken, raten wir Ihnen zu folgendem Vorgehen:

  1. Fragen Sie bei Ihrer Bank nach, ob Sie eine neue Bescheinigung einreichen müssen (dafür können Sie unser kostenloses Musterschreiben nutzen). Wir wissen z. B., dass Kunden der Deutschen Bank voraussichtlich keine neue Bescheinigung benötigen.
  2. Falls Sie eine neue Bescheinigung benötigen, beantragen Sie diese erst, nachdem der Kinderbonus auf Ihrem Konto eingegangen ist. Der Kinderbonus kann nicht vor Eingang des Geldes auf Ihrem Konto bescheinigt werden. Ab dem 01.09.2020 können Sie den Kinderbonus unter schutzkonto.de automatisch bescheinigen lassen.

Update vom 21.08.2020

Nach Rücksprache mit diversen Banken und Sparkassen werden aktuell keine neuen oder gesonderten Bescheinigungen benötigt. Es gibt jedoch es keine Garantie, dass das Geld automatisch freigegeben wird, wenn Sie nicht aktiv werden.

Zum Beispiel ist es bei der Deutschen Bank notwendig, dass Sie sich proaktiv bei der Bank melden (telefonisch, E-Mail, Post oder persönlich) und die Freigabe des Kinderbonus fordern. Sollten Sie sich nicht aktiv melden, wird das Geld nicht automatisch freigegeben.

Der Kinderbonus wird in 2 Raten ausgezahlt. September: 200 EUR und Oktober: 100 EUR

Unser Tipp: Nehmen Sie umgehend mit Ihrer Bank Kontakt auf oder nutzen Sie unsere kostenlosen Vorlagen zum Ausdrucken, um Ihre Bank um die Freigabe zu bitten:

Achtung: Sollte Ihre Bank oder Sparkasse doch eine P-Konto Bescheinigung explizit anfordern, können Sie diese hier sofort online anfordern.

Update vom 06.08.2020:

Aktuell gehen wir davon aus, dass die Banken keine gesonderten Bescheinigungen anfordern.

Update vom 13.06.2020:

Es ist beschlossen, den Corona-Kinderbonus zu gewähren. Insgesamt soll pro Kind, das auch im Jahr 2020 Kindergeld erhält, 300,00 EUR Kinderbonus gewährt werden. Dies hat für die Kontoinhaber eines P-Kontos mit Kindern zur Folge, dass sich der eingehende Betrag auf dem Konto erhöht. Es soll innerhalb von zwei Monaten in Raten à 150,00 EUR zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt werden. Das bedeutet, dass anstatt 204,00 EUR (für die ersten zwei Kinder) 354,00 EUR für zwei Monate ausbezahlt werden.

Der Corona-Kinderbonus soll nach den neuesten Erkenntnissen mit dem Kindergeld im September und Oktober ausbezahlt werden.

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