Wie kann ich meinen Freibetrag erhöhen?

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Mit einer Bescheinigung für das P-Konto kann Ihre Bank Ihren Freibetrag erhöhen.

Sie können Ihre Bank beauftragen, Ihr Konto in ein Pfändungsschutzkonto umzuwandeln. Dann haben Sie jeden Monat einen festen Betrag sicher zu Ihrer Verfügung. Es wird also bei einer Pfändung nicht alles an die Gläubiger überwiesen. Grundsätzlich liegt dieser Freibetrag für jeden Schuldner bei 1.260 Euro (Stand: März 2022). Sie können den Betrag für Ihr Konto aber erhöhen lassen, wenn Ihre Lebensumstände es erlauben.

Wofür gibt es Freibeträge auf dem P-Konto?

Die 1.260 Euro, die Sie von Standard her mit einem P-Konto trotz Pfändung zur Verfügung haben, gelten nur für Ihre Person allein. Ihrem Lebensumstand entsprechend können Sie diesen Betrag erhöhen lassen:

Für all diese Gründe können Sie sich eine Bescheinigung ausstellen lassen, damit die Bank Ihren Freibetrag erhöht. Je nach Lebenssituation haben Sie so mehrere Hundert Euro im Monat mehr zur Verfügung. Sie erhalten die Bescheinigung schnell und einfach direkt hier bei schutzkonto.de.

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Wann lasse ich vom Vollstreckungsgericht meinen Freibetrag erhöhen?

Für einige Freibeträge gibt es keine Bescheinigung, die Sie Ihrer Bank vorlegen können. Das ist zum Beispiel so, wenn Sie einen einmaligen Betrag als Nachzahlung vom Amt erhalten. In einem solchen Fall wenden Sie sich an das Amtsgericht bei Ihnen im Ort. Hier legen Sie einen Antrag mit Belegen vor und begründen Ihren Anspruch auf den höheren Freibetrag.

Wie kann ich meinen Freibetrag berechnen lassen?

Um ganz sicherzugehen, dass Ihnen jeden Monat trotz der Pfändung der höchstmögliche Betrag frei zur Verfügung steht, sollten Sie Ihren individuellen Freibetrag berechnen. Das gelingt einfach und kostenlos mit unserem Freibetragsrechner. Sie beantworten die Fragen zu Ihrer Situation. Der Rechner ermittelt dann die aktuell gesetzlich geltenden Freibeträge für Sie.

Am schnellsten geht es, wenn wir Ihre Bescheinigung direkt an Ihre Bank senden. Haben Sie Fragen zum Freibetrag oder zum Antrag beim Vollstreckungsgericht auf die Freistellung bestimmter Summen, wenden Sie sich gern an uns – wir helfen Ihnen weiter.


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