Ist die Bank verpflichtet, ein P-Konto einzurichten?

Würden Sie ein Online-Angebot zur Entschuldung nutzen?

Ja, Ihre Bank ist gesetzlich dazu verpflichtet, Ihr Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln, wenn Sie den Antrag dazu stellen.

Seit 2010 ist gesetzlich verankert, dass alle Bankkunden einen Anspruch auf ein P-Konto haben, wenn sie es benötigen. So soll sichergestellt werden, dass Schuldner bei einer Pfändung genügend Geld zum Leben behalten. Es gibt verschiedene Dinge, zu denen die Bank bezüglich des P-Kontos verpflichtet ist.

Wie läuft die Einrichtung eines P-Kontos ab?

Sie stellen den Antrag auf die Umwandlung in ein P-Konto bei der Bank. Dafür nutzen Sie ein Formular, das Sie auf der Website oder vom Kundenberater in der Filiale erhalten. Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, hat die Bank vier Tage lang Zeit, Ihr Konto umzuwandeln.

Welche Pflichten hat die Bank beim P-Konto?

Könnten Sie sich vorstellen Privatinsolvenz anzumelden?

Info: Die Gebühren für Ihr P-Konto dürfen nicht höher sein als die für Ihr Girokonto!

Darf die Bank meinen Dispo sperren?

Ja, das ist der Bank gestattet. Die Zinsen für den Dispositionskredit sind recht hoch. Haben Sie sowieso nur wenig Geld zur Verfügung, leiht Ihnen die Bank kein Geld zusätzlich. Gleiches gilt für Ihre Kreditkarte: Während Sie ein P-Konto haben, können Sie die Kreditkarte nicht nutzen. Nur Prepaid-Karten sind von dieser Regelung ausgenommen.

Wie erfahre ich meinen Freibetrag?

Möchten Sie wissen, wie hoch Ihr Freibetrag ist, nutzen Sie unseren kostenlosen Freibetragsrechner. Sie beantworten einige Fragen und erhalten danach den genauen Betrag. Wenn Sie möchten, bestellen Sie die Bescheinigungen direkt bei uns. Auf Ihren Wunsch hin senden wir sie auch unverzüglich an Ihre Bank. So verlieren Sie keine Zeit, indem Sie sie selbst in Empfang nehmen und erneut verschicken.


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