Geldleistung für einen durch Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand auf dem P-Konto

Wie gut kennen Sie Ihre aktuelle Schuldenhöhe?

In der P-Kontobescheinigung kann auch die laufende Geldleistung, für die Sozialleistungen mit Körperschadensausgleichsfunktion bescheinigt werden.

Dabei handelt es sich um Geldleistungen für einen durch Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand, den die beantragende Person monatlich leisten muss und der auch ausbezahlt wird. Es handelt sich bei der Geldleistung für einen durch Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand um einen Betrag, der nicht der Pfändung unterliegt.

Es handelt sich dabei um Leistungen für

Diese Geldleistungen für einen durch Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand werden in einer gesonderten Spalte in der P-Kontobescheinigung eingetragen und somit monatlich freigegeben. Allerdings wird von der bescheinigenden Person ein Nachweis für die Geldleistungen für einen durch Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand benötigt.

Was kann nicht freigegeben werden

Dies sind zwar Geldleistungen, jedoch betreffen diese keinen durch Körper- oder Gesundheitsschaden bedingten Mehraufwand. Daher können diese Geldleistungen nicht mit einer P-Kontobescheinigung freigegeben werden.


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